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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

(kurz: AGB)

der Schüller & Sohn GmbH, FN 92370p, Mitterfeldstraße 8, 3300 Amstetten, Österreich
(im Folgenden kurz als „Schüller“ bezeichnet)


 

§ 1 Gültigkeit der AGB

  1. Der Vertragspartner von Schüller (im Folgenden kurz als „Kunde“ bezeichnet) erkennt diese AGB an und erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald er eine Bestellung vornimmt.
  2. Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, wird zurückgewiesen, es sei denn, diese werden von Schüller ausdrücklich schriftlich anerkannt. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit unserem Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
  3. Der Kunde bestätigt ausschließlich unternehmerisch tätig zu sein und die Bestellung nicht als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes durchzuführen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten auch für alle Verträge über Produkte, die über den Online-Shop https://schueller.cc zwischen Schüller und dem jeweiligen Kunden abgeschlossen werden.
 

§ 2 Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von Schüller sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Schüller ist berechtigt, das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsanbot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Schüller ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden oder nach Prüfung der Verfügbarkeit der gewünschten Artikel – abzulehnen.
  3. Bei Bestellungen über den Online-Shop https://schueller.cc gilt, dass die Produktpräsentation auf der Website kein Angebot darstellt, es handelt sich vielmehr um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben, was mit Vornahme der Bestellung erfolgt.
  4. Aus der gegebenen Produktpalette des Online-Shops kann der Kunde die von ihm gewünschte(n) Ware(n) durch das Klicken auf den Button „Warenkorb“ auswählen. Die ausgewählten Waren werden während des Besuchs des Kunden auf der Website https://schueller.cc im Warenkorb zwischengespeichert. Durch das Anklicken des Buttons „Zur Kasse “ neben den im Warenkorb aufgelisteten Waren, wird der Bestellvorgang fortgeführt. Vor der Abgabe der Bestellung werden die für die Bestellung relevanten Daten in einer „Bestellübersicht“ zusammengefasst. Die Angaben des Kunden können in der Bestellübersicht noch einmal überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ [alternativ: „kostenpflichtig bestellen“, „kaufen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“] wird die Bestellung an Schüller übersendet und wird vom Kunden ein verbindliches Kaufangebot in Bezug auf die von ihm ausgewählte(n) Ware(n) abgegeben.
  5. Nach Eingang der Bestellung wird dem Kunden eine Benachrichtigungs-E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt, in welcher der Erhalt der Bestellung bestätigt und ihr Inhalt wiedergegeben wird (nachfolgend „Bestellbestätigung“ genannt). Die Bestellbestätigung dient lediglich der Dokumentation und stellt keine Annahme des Kaufangebots des Kunden durch Schüller dar. Schüller ist berechtigt, das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsanbot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Schüller ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden sowie nach Prüfung der Verfügbarkeit der gewünschten Artikel – abzulehnen.
 

§ 3 Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von Schüller zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu Schüller bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von Schüller Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
  2. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Schüller aufrecht.
 

§ 4 Transportrisiko, Transportkosten, Lieferbedingungen, Nichterfüllung, Liefer- und Leistungsverzug

  1. Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von Schüller in Mitterfeldstraße 8, 3300 Amstetten, Österreich.
  2. Falls eine Lieferung der Ware vom Kunden gewünscht wird, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse nach freier Wahl von Schüller mittels Paketdienst, Spedition, Post, Frachtführer oder durch Zustellung von Schüller.
  3. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Die Lieferzeit richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und Schüller und beträgt aufgrund der Erfahrung von Schüller innerhalb von Österreich zirka 10 Werktage. Teillieferungen sind zulässig.
  4. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Lieferfrist einen Tag nach Eingang des Betrages auf das Bankkonto von Schüller. In den übrigen Fällen beginnt die Lieferfrist einen Tag nach dem Tag des Vertragsschlusses.
  5. Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Kunde trägt sohin das Risiko des Transportes. Bei Untergang und/oder Beschädigung der Ware während des Transports hat der Kunde den Schadensfall unverzüglich beim zuständigen Transportunternehmen anzuzeigen und den Schaden dort geltend zu machen.
  6. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
  7. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist Schüller berechtigt, die Ware bei Schüller einzulagern, wofür Schüller eine Lagergebühr von EUR 3,00 pro Quadratmeter Lagerfläche pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt.
  8. Die Parteien vereinbaren, dass den Kunden die Gefahrtragung für Umstände aus der neutralen Sphäre, Streik, Aussperrung, Arbeiter- oder Energiemangel, mangelnde Transportmöglichkeit, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Schlechtwetter und dergleichen, nicht vorhersehbare und von Schüller nicht verschuldete Verzögerung, Lieferhindernisse und -engpässe von Zulieferern sowie Herstellern oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von Schüller liegen, und auch für höhere Gewalt (insbesondere auch Epidemie, Pandemie, Kriegswirren, Feuersbrunst, Sturm, gesetzliche Anordnungen, Betriebsstörung, Materialmangel, Streik etc.) trifft und hat der Kunde, Schüller die Mehrkosten durch die Verlängerung der Lieferzeit zu ersetzen, Fristen und Termine verschieben sich in diesen Fällen um jenen Zeitraum, solange das entsprechende Ereignis andauert, diese Fälle entbinden Schüller von der rechtzeitigen Erfüllung ohne Einschränkung des Rechtes auf Nachlieferung sowie von sämtlichen Ansprüchen des Kunden aufgrund der verzögerten und nicht durchgeführten Leistungen abzuleitenden Ansprüchen, wie beispielsweise auf Schadenersatz, Gewinnentgang, Verzugsstrafe oder Pönalvereinbarungen. Dem Kunden stehen in derartigen Fällen keine Schadenersatzansprüche sowie sonstigen Ansprüche zu und sind auch allenfalls vereinbarte Pönalevereinbarungen hinfällig. Für daraus resultierende Verzögerungen können gegenüber Schüller keinerlei Ansprüche gestellt werden. Auch Lieferengpässe und/oder -ausfälle, behördliche Verfügungen sowie sonstige zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des SARS-Cov2-Erregers sowie bei einem Epidemie- und Pandemiegeschehen getroffene Vorkehrungen können dazu führen, dass in Aussicht gestellte Lieferfristen oder -termine nicht eingehalten werden können. Auch diesbezüglich ist Schüller für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, insbesondere ist Schüller nicht verpflichtet, Deckungsgeschäfte abzuschließen. Sollte Schüller auf alternative Beschaffungsmöglichkeiten, Produktionsmöglichkeiten und dergleichen zurückgreifen, und sollten daraus Mehrkosten entstehen, ist Schüller berechtigt, diese dem Kunden zu verrechnen. Auch für daraus resultierende Verzögerungen können gegenüber Schüller keinerlei Ansprüche gestellt werden. Sollten daraus Mehrkosten entstehen, ist Schüller berechtigt, diese gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Davon unberührt bleibt das Recht von Schüller auf Gesamt- oder Teilrücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
 

§ 5 Gewährleistung

  1. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  2. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels Schüller schriftlich anzuzeigen.
  3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Tagen, nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  4. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  5. Schüller ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Zur Mängelbehebung sind Schüller seitens des Kunden zumindest zwei Verbesserungs-/Austauschversuche einzuräumen.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen sechs Monate, für unbewegliche Sachen ein Jahr ab Lieferung/Leistung.
  7. Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
  8. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, alle entstandene Aufwendungen von Schüller für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Sofern Schüller Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gegenüber dem Kunden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
  9. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom Kunden auf Kosten des Kunden an Schüller zu retournieren. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an Schüller trägt zur Gänze der Kunde.
  10. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch Schüller zu ermöglichen.
  11. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Waren ohne schuldhafte Verzögerung für Schüller zugänglich zu machen und Schüller die Möglichkeit zur Begutachtung durch Schüller oder eines von Schüller bestellten Sachverständigen einzuräumen.
 

§ 6 Haftungsbeschränkungen und -freistellung

  1. Die Haftung von Schüller beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, welche vom Kunden nachgewiesen werden muss. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schüller zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  2. Schüller haftet nur für eigene Inhalte auf der Website des Online-Shops. Soweit Schüller mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen wird, ist Schüller für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Schüller macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Schüller Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird Schüller den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
  3. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
  4. Die Vermutung des Verschuldens gemäß § 1298 ABGB gilt als ausgeschlossen.  
  5. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, Verzugsschäden, entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden und mittelbare Schäden gilt als ausgeschlossen.
  6. Allfällige Regressforderungen, die Kunden oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung iSd PHG gegen Schüller richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Schüller verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
  7. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Schüller aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
 

§ 7 Preise, Fälligkeit und Aufrechnungsverbot

  1. Alle Preise sind in EURO angegeben und gelten für eine Lieferung ab Lager Amstetten zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, des anteiligen ARA-Betrages von 0,135 % des Auftragswerts, der Transportkosten sowie alle allfälligen Import- und Exportspesen sowie alle vom Kunden zu tragenden sonstigen Gebühren und Abgaben.
  2. Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Bei Ergänzungs- und Nachfolgebestellungen kann sich der Kunde nicht auf die seinerzeit vereinbarten Preise berufen.
  3. Der Kunde trägt die Transportkosten sowie alle allfälligen Import- und Exportspesen sowie alle vom Kunden zu tragenden sonstigen Gebühren und Abgaben.
  4. Bei Bestellungen ab einem Netto-Warenwert von € 110,00 und einer Zustellung ausschließlich innerhalb von Österreich übernimmt Schüller die Transportkosten.
  5. Bei Zahlung per Nachnahme zahlt der Kunde stets die Nachnahmegebühr direkt an den Zusteller.
  6. Schüller beteiligt sich an einem flächendeckenden System der Verpackungsentsorgung in Österreich, derzeit an der ARA = Altstoff Recycling Austria AG. Alle Verpackungen der von Schüller gelieferten Waren sind über die ARA (Lizenznummer 25237) entsprechend entpflichtet. Für die Abwicklung der ARA-Entpflichtung in Österreich, verrechnet Schüller pro Auftrag (nur in Österreich) einen anteiligen ARA-Betrag von 0,135 % des Auftragswerts an den Kunden. Die Weiterverrechnung dieses anteiligen Betrages wird vom Kunden ausdrücklich anerkannt und auf der Rechnung explizit ausgewiesen. Sollte eine Lieferung ins Ausland erfolgen, nimmt der Kunde zustimmend zur Kenntnis, dass die gelieferten Waren von Schüller im Ausland nicht entpflichtet wurden, und wird die Verpflichtung zur Entpflichtung der gelieferten Waren im Ausland samt damit verbundener Kostentragungspflicht auf den Kunden zur Gänze übertragen. Der Kunde verpflichtet sich Schüller hierfür völlig schad- und klagslos zu halten.
  7. Die Zahlungsart erfolgt nach freier Wahl von Schüller entweder durch Vorauskassa oder auf Rechnung.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zahlung durch Vorauskassa innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung und bei Zahlung auf Rechnung nach Erhalt der Leistung innerhalb von acht Tagen den Preis zu zahlen, sofern mit dem Kunden keine separate Vereinbarung über die Zahlungsart, -frist und -konditionen getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände von Schüller, insbesondere Mahn- und Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
  9. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Schüller mit Gegenforderungen des Kunden, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist zudem nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von Schüller sowie bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die Waren im Eigentum von Schüller.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware ohne Zustimmung von Schüller nicht dazu berechtigt, das Vorbehaltsgut zu verkaufen, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
  4. Der Kunde hat Schüller von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde Schüller unverzüglich anzuzeigen.
  5. Schüller ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden herauszuverlangen. Daneben ist Schüller berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht gemäß § 8 Punkt 1. bis 4. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden herauszuverlangen. Entspricht der Kunde dem Verlangen von Schüller nicht unverzüglich, so ist Schüller berechtigt, die Räume des Kunden zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden abholen zu lassen.
  6. Der Kunde hat Schüller alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
  7. Der Kunde ist nur mit Zustimmung von Schüller berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages und sonstigen Ansprüche gegen seinen Vertragspartner mit allen Nebenrechten an Schüller ab und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Schüller nimmt diese Abtretung dieser Forderungen und sonstigen Ansprüche ausdrücklich an. Schüller behält sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
 

§ 9 Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Zur Entscheidung aller mittelbar oder unmittelbar aus einem Vertrag zwischen Schüller und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von Schüller vereinbart.
  2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
 

§ 10 Kündigung und Rücktritt vom Vertrag

  1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann Schüller unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen mit Wirkung zum Monatsende, der Kunde unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten mit Wirkung zum Jahresende kündigen.
  2. Aus wichtigem Grund kann Schüller einen Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Als wichtige Gründe gelten insb die unter § 10 Punkt 2. genannten Gründe, oder wenn der Kunde stirbt, im Falle einer juristischen Person liquidiert wird oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
  3. Schüller ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insb:

    - wenn der Kunde gegen behördliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt;
    - wenn der Kunde mit anderen Unternehmen für Schüller nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat;
    - wenn der Kunde unmittelbar oder mittelbar Mitarbeitern von Schüller, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile angedroht oder zugefügt hat.
  4. Schüller ist berechtigt, bei Kündigung oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile davon zurückzutreten.
 

§ 11 Weitere Bestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
  2. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
  3. Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
  4. Der erteilte Auftrag darf ohne Zustimmung von Schüller weder teilweise noch ganz an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben werden.